Die Gefahren der Smartphone-Nutzung
„Es geht um den Perspektivwechsel“, sagt Prof. Dr. Winfried Kluth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht. „Normalerweise lernen Juristinnen und Juristen, Gesetze auszulegen, anzuwenden und Fehler festzustellen.“ Im Rahmen einer in diesem Semester zum ersten Mal angebotenen Vorlesung zur Gesetzgebungslehre sollten sie sich dagegen auf die andere Seite begeben und damit befassen, wie ein Gesetz zu erarbeiten ist und was überhaupt ein gutes Gesetz ausmacht. 30 Studierende haben sich – aufgeteilt in zwei Gruppen und unabhängig voneinander – mit einem sehr zeitgemäßen Thema beschäftigt: Wie kann man Gefahren, die bei Minderjährigen durch die Smartphone-Nutzung entstehen, begegnen? Besteht überhaupt die Notwendigkeit, dies rechtlich zu regeln? Die Ergebnisse haben sie in Form von zwei Gesetzentwürfen in der vergangenen Woche im Bundesgesundheitsministerium übergeben und im Miniatur-Plenarsaal des Bundestages im Deutschen Dom in Berlin mit Experten diskutiert.
In einem Punkt waren sich die beiden Gruppen einig: Die Minderjährigen sollen vor möglichen Gefahren wie Sucht, Schlaf- und Konzentrationsstörungen geschützt werden. Ein Ansatzpunkt zur Regelung sind die Schulen. Unterschiede gab es dann allerdings in der Umsetzung, berichtet Student Ralf Svidler. Bei Regelungen zur Nutzung beziehungsweise dem Verbot der Geräte in Bildungseinrichtungen unterschied seine Gruppe zum Beispiel zwischen der Kindertagesstätte und der jeweiligen Schulstufe, die andere jedoch nicht. Beide Gruppen wollten mit ihren Entwürfen auch die Hersteller heranziehen – mit vorinstallierten Jugendschutz-Applikationen, Blaulicht-Filtern oder Warnhinweisen. „Wir haben versucht, die Hersteller zu verpflichten, das Alter beim Kauf oder dem Einrichten eines Smartphones festzustellen und im Speicher zu hinterlegen“, so Min-Ju Seo, Mitglied der zweiten Gruppe. In deren Entwurf soll zum Beispiel ein spezielles Bildschirmlicht bei Minderjährigen nachts automatisch aktiviert werden, während die andere Gruppe stärker auf die Verantwortung von Eltern abhob. Seos Team nahm zusätzlich die Einrichtung einer Suchtpräventions-Kommission beim Gesundheitsministerium ins Gesetz auf.
Die Bilanz der Studierenden fiel am Ende der Lehrveranstaltung positiv aus. „Es war interessant zu sehen, wie schwierig dieser ganze Komplex ist und warum ein neues Gesetz manchmal auf sich warten lässt“, so Svidler. Lange diskutiert hatte seine Gruppe schon bei der Frage: Was sind Smartphones und „vergleichbare Geräte“, wie es im Titel des Entwurfs heißt? Gehört die Smartwatch dazu, vielleicht sogar schon der moderne Kühlschrank mit Display an der Tür? Wegen der rasanten Entwicklung der Technik habe man letztlich bewusst auf eine Definition im Gesetz verzichtet, so Svidler. Das solle der ständigen Rechtsprechung und der Literatur überlassen werden. Und auch wenn die Studierenden versucht haben, allen potentiellen Problemen vorzubeugen: In der Debatte sei aufgefallen, was am Gesetzentwurf noch alles angreifbar gewesen wäre, so Studentin Filiz Mert.
„Das Engagement der Studierenden hat mir sehr gut gefallen“, resümiert Kluth. Die Gesetzgebungslehre werde derzeit nur noch an der Humboldt-Universität Berlin und der Ludwig-Maximilians-Universität München angeboten. „Es gibt hier eine Ausbildungslücke“, so der Rechtswissenschaftler. Er ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung, die die juristischen Fakultäten zu mehr Ausbildung in dem Bereich motiviert hat. Im kommenden Sommersemester soll die Vorlesung erneut angeboten werden.