Strukturdebatte: Ergebnisse des Sondersenats
In seinem Papier kommt das Rektorat zu dem Schluss, dass eine endgültige Spardebatte nicht geführt werden könne, solange die Begutachtung durch den Wissenschaftsrat noch nicht abgeschlossen sei. „Den Auftrag des Senats kann das Rektorat somit nur partiell erfüllen“, sagte Udo Sträter. Die Universitätsleitung empfahl dem Senat deshalb, dass bis zur Dezember-Senatssitzung zumindest die Hälfte der Einsparsumme (rd. 3 Millionen Euro) durch die Sperrung von Stellen identifiziert werden soll, die bis 2019 freiwerden. Um sich auf eine solche Liste von Professuren zu einigen, sollen fakultätsübergreifende Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Im Laufe der Sitzung stellten alle Statusgruppen ihre Position zu dem Papier dar.
Nach vier Stunden intensiver und kritischer Diskussion verabschiedete der Akademische Senat Kriterien, die bis zum April 2013 angelegt werden sollen, wenn Anträge auf Ausschreibung von Professorenstellen aus den Fakultäten vorliegen. Diese Kriterien wurden im Protokoll wie folgt festgehalten:
1. Die Professur trägt zur Stärkung des Profils der Universität bei, stärkt die Forschungsverbünde und weist Kooperationspotentiale sowohl innerhalb der Universität als auch mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf.
2. Anträge auf Ausschreibung von Professuren in NC-Studiengängen unterliegen ebenfalls den unter Punkt 1. genannten Kriterien.
3. Abweichungen von diesen Regelungen hat das Rektorat zu begründen.
Zum vorgelegten „Strukturanpassungskonzept“ des Rektorates wurde nicht abgestimmt. Das Rektorat wurde hierzu erneut beauftragt, nun bis zum Dezember eine mit den Fakultäten abgestimmte Vorlage zur Diskussion im Senat vorzulegen.