Alles neu: Fragen und Antworten zur Hochschulwahl 2018
Welche Gremien werden mit der Wahl am 16. Mai neu besetzt?
Der Senat, die Fakultätsräte, der Studierendenrat (Stura) und die Fachschaftsräte werden neu besetzt. Auch die Gleichstellungsbeauftragten stehen an diesem Tag zur Wahl.
Wo und in welchem Zeitraum wird gewählt?
Am Wahltag sind die 13 Wahllokale von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Die Übersicht, wo die Wahllokale zu finden sind, gibt es hier: Liste Wahllokale. Die Stimmen für den Stura können von 10 bis 17 Uhr abgegeben werden.
Gibt es auch die Möglichkeit zur Briefwahl?
Ja, aber die Frist für den Antrag zur Briefwahl endet bereits am 11. Mai. Wer seine Unterlagen persönlich abholt, kann an diesem Tag auch noch bis 16 Uhr ins Wahlamt kommen. Der Antrag steht zum Download hier bereit. Auch der Stura ermöglicht bis 13. Mai, 12 Uhr, einen Antrag auf Briefwahl für die Wahl zum Stura und zu den Fachschaftsräten.
Wo finde ich die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, die ich wählen kann?
Die Wahlvorschläge für den Senat und die Fakultätsräte sind auf den Seiten des Wahlamts zur Hochschulwahl 2018 bekannt gegeben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Studierendenrat und die Fachschaftsräte findet man über die Stura-Seite: www.hochschulwahl.info
Die Gleichstellungsbeauftragten haben ihre Wahlvorschläge hier veröffentlicht.
Wie geht es nach dem Superwahltag weiter?
Die Stimmen werden ausgezählt, am 1. Juni kommt der Wahlausschuss zusammen, ab dem 4. Juni werden die Gewählten benachrichtigt und die Wahlergebnisse bekannt gegeben. Das erfolgt auch online auf den Seiten des Wahlamts und der Wahlseite des Stura.
Am schnellsten muss der Senat gebildet werden. Tritt er noch vor der Sommerpause zusammen?
Ja, der neue Senat muss sich sehr schnell konstituieren, da er die Findungskommission für das Rektorenamt einsetzt. Diese konstituierende Senatssitzung findet am 20. Juni statt. Im Anschluss schlägt diese Kommission die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vor.
Wie lange hat die Findungskommission Zeit?
Die Kommission hat im Grunde nur eine Woche bis zum Freitag, 29. Juni, Zeit. Die Kandidaten sollen sich am darauffolgenden Montag, 2. Juli, der Hochschulöffentlichkeit vorstellen. Die Wahl des Rektors oder der Rektorin findet dann zwei Tage später am Mittwoch, 4. Juli, statt.
Wer wählt den Rektor oder die Rektorin am 4. Juli?
Der Rektor oder die Rektorin wird in geheimer Wahl durch den erweiterten Senat gewählt, d.h. durch alle neu gewählten Senatorinnen und Senatoren sowie deren Vertreterinnen und Vertreter.
Ist der oder die Neue dann gleich im Amt?
Nein. Die Amtszeit beginnt am 1. September. Die feierliche Amtseinführung, die Investitur, ist für den 17. Oktober geplant. Zuvor werden – auch noch im Juli – die Prorektoren auf Vorschlag des neuen Rektors oder der neuen Rektorin durch den Senat gewählt.