Bundesarbeitsrichterin wird Honorarprofessorin
Martina Ahrendt hat an der Universität Bonn und der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft studiert. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig, zunächst in Potsdam, später am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der MLU bei Prof. Dr. Wolfhard Kohte. 1995 wurde sie an der MLU mit einer Arbeit zum Kündigungsschutz bei Arbeitsverhältnissen in Frankreich mit der Bestnote „summa cum laude“ promoviert. Nach Stationen als Rechtsanwältin, als Richterin am Arbeitsgericht Berlin, als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht sowie beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist sie seit 2013 Richterin am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Rechtswissenschaftlerin ist unter anderem Mitherausgeberin eines in Fachkreisen sehr anerkannten Arbeitsrechtshandbuchs und der Zeitschrift „Recht der Arbeit“.
Martina Ahrendt engagiert sich seit rund zehn Semestern für die arbeitsrechtliche Lehre im Juristischen Bereich mit Vorlesungen und Seminaren. Sie wirkt an universitären Schwerpunktprüfungen mit und ist als Referentin im Rahmen von Veranstaltungen des Bereichs tätig.