Bundessozialrichterin wird Honorarprofessorin
Die in Hagen/Westfalen geborene Juristin hat Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld studiert. Im Anschluss war sie von 1994 bis 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der MLU - am Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht von Prof. Dr. Wolfhard Kohte. In dieser Zeit war sie unter anderem an der Konzeption des Studiengangs Pflegewissenschaften einschließlich der Entwicklung eines Curriculums beteiligt. 1999 wurde sie in Halle mit der Arbeit „Franchising zwischen Arbeitsrecht und Handelsrecht – Zugleich ein Beitrag zum Arbeitnehmerbegriff“ promoviert.
Nach Tätigkeiten als Rechtsanwältin und Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts ist Ursula Waßer seit 2013 Richterin am Bundessozialgericht. Als Mitglied im 3. Senat hat sie sich dort zunächst mit Kranken-, Pflege- und Künstlersozialversicherungsrecht befasst, seit 2020 ist sie im 12. Senat für Fragen des Versicherungs- und Beitragsrechts zuständig. Neben zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ist die Juristin Mitautorin in bekannten Praxis- und Standardkommentaren zum Sozialgesetzbuch IV und V und zu dem neu in Kraft tretenden Sozialgesetzbuch XIV.
In den vergangenen elf Semestern hat Ursula Waßer, verheiratet und Mutter zweier Kinder, bereits verschiedene Lehrveranstaltungen im Fach Sozialrecht an der MLU durchgeführt – auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie. Zudem war sie Prüferin in Schwerpunktbereichen und im Master-Studiengang Medizin-Ethik-Recht.