Debatte um ein Parité-Wahlrecht

23.01.2020 von Winfried Kluth und Philipp Schäper in Wissenschaft, Varia
In Sachsen-Anhalt haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt zu prüfen, ob ein verfassungskonformes Parité-Gesetz auf den Weg gebracht werden kann, das Regelungen zur Herstellung einer Geschlechterparität sowohl für die kommunale Ebene als auch die Landesebene enthält. Zum Thema "Wahlrecht und Parité" fand daher im Dezember ein Wahlrechtsforum an der Uni Halle statt. Ein Beitrag der Juristen Prof. Dr. Winfried Kluth und Philipp Schäper.
Auf einer Postersession stellten auch Studierende ihre Sicht auf ein Parité-Wahlrecht dar.
Auf einer Postersession stellten auch Studierende ihre Sicht auf ein Parité-Wahlrecht dar. (Foto: Philipp Schäper)

Die Rechtswissenschaft ist für ihre Meinungsvielfalt und Streitkultur bekannt. Wo zwei Juristinnen oder Juristen versammelt sind, gibt es nicht selten drei Meinungen – sagt der Volksmund. Dass das der Lebenswirklichkeit recht nahe kommt, zeigte eine Fachtagung, die Prof. Dr. Winfried Kluth zusammen mit der Ministerin für Justiz und für Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Anne-Marie Keding im Dezember in der Aula der Universität organisiert hatte.

Die beiden rechtswissenschaftlichen Hauptrednerinnen, die Professorinnen Monika Polzin (Ludwig-Maximilians-Universität München) und Silke Laskowski (Universität Kassel) ließen deutlich erkennen, dass nur jeweils die eigene Meinung richtig sein könne. Doch worum ging es überhaupt? Um die von vielen Seiten erhobene Forderung, 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts durch die Weimarer Reichsverfassung endlich auch die Zahl der weiblichen Abgeordneten in Bundestag, Landtagen und kommunalen Räten in die Nähe von 50 Prozent zu bringen, indem auf den Wahllisten abwechselnd weibliche und männliche Kandidatinnen und Kandidaten aufzunehmen sind. In Brandenburg und Thüringen ist das schon Gesetz und es wird vor den dortigen Landesverfassungsgerichten darüber gestritten, ob das mit der Freiheit und Gleichheit der Wahl zu vereinbaren ist. Julia Finck, Richterin des Landesverfassungsgerichts Brandenburg und besser als Schriftstellerin Juli Zeh bekannt, macht in einem kritischen Diskussionsbeitrag deutlich, dass nach der Zulassung der Parité eine Welle von Forderungen anderer gesellschaftlicher Gruppen drohe, die ebenfalls eine privilegierte Berücksichtigung verlangen und damit den allgemeinen Charakter von Wahlen in eine Vielzahl von Gruppenwahlprozessen denaturieren. Ob das so kommen wird, kann man mit Blick auf Länder, die entsprechende Praktiken kennen, bezweifeln, aber eine solche Entwicklung ist auch nicht ausgeschlossen. Sachsen-Anhalt hat auf jeden Fall Nachholbedarf, denn im hiesigen Landtag ist die geringste Zahl von Frauen vertreten: nur 22 Prozent der Mitglieder des Landtags sind Frauen, während es im Bundestag immerhin 31 Prozent sind.

Im Rahmen der Tagung wurde nach Ursachen und Abhilfen aber auch jenseits der Einführung eines Parité-Wahlrechts gefragt und gesucht. Der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Torsten Faas von der Freien Universität Berlin machte in seiner Keynote deutlich, dass die Wahlkreise eine starke Domäne der Männer sind. Da bei der letzten Bundestagswahl vermehrt Parteien mit überwiegendem Männeranteil erfolgreich waren, ist der Bundestag derzeit so männlich wie lange nicht mehr. Ob man dieser Entwicklung durch Parité-Gesetzgebung begegnen solle, ließ er aber offen.

Die hallesche Kommunalpolitikerin Dr. Inés Brock und Dagmar König vom ver.di-Bundesvorstand verwiesen auf die Rahmenbedingungen, wie etwa die Sitzungszeiten, die es für Frauen oft schwer machen, die nötige Zeit für die Wahrnehmung von Mandaten aufzubringen, wenn zugleich familiäre Lasten zu tragen sind. Sie äußerten die Hoffnung, dass eine aus ihrer Sicht notwendige Parité-Gesetzgebung sich eines Tages selbst überflüssig mache: Wenn Parteien und Institutionen qua Gesetz auf die Beteiligung von Frauen angewiesen wären, würde dies dazu führen, dass sich auch die Rahmenbedingungen verbessern.

Vor allem Prof. Dr. Hans Meier von der Humboldt-Universität Berlin machte aber auch deutlich, dass es bei dem Thema einen Ost-West-Unterschied gebe. Im Prozess der Wiedervereinigung sei die deutlich stärkere gesellschaftliche Stellung der Frauen in der DDR nicht genügend berücksichtigt worden, wie insgesamt die Mitwirkung der Menschen in den neuen Bundesländern an der Verfassungsgebung zu kurz gekommen sei. Die Landesgleichstellungsbeauftragte Dr. Andrea Blumtritt wies darauf hin, dass aus dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebot sowie der UN-Frauenrechtskonvention eine klare Pflicht des Gesetzgebers zur Kompensation bestehender Nachteile folge.

Die Veranstaltung hatte den Zweck, Debatten auf Landesebene vorzubereiten. Durch die Anwesenheit vieler Mitglieder des Landtags dürfte dazu ein wichtiger Beitrag gelungen sein. Dass das Ergebnis offen und die Entscheidung nicht leicht ist, zeigten auch die lebhaften Gespräche im Rahmen einer Postersession. Vier Gruppen von Jurastudentinnen und -studenten hatten dort ihre Sicht der Dinge zum Ausdruck gebracht und es war spannend zu beobachten, dass vor allem die Studentinnen weniger auf eine Förderung durch den Gesetzgeber setzen als auf Selbstbewusstsein und eigenes Engagement. Deshalb war eine wichtige Erkenntnis aus der Fachtagung auch, dass es wichtig ist, auch in dieser Frage die Stimme der jungen Generation zu hören.

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