Den Dialog gepflegt – Zum Tod von Hellmut Wißmann
Hellmut Wißmann war 2001 als Honorarprofessor an unserer Fakultät ernannt worden. Er hat sich viele Jahre intensiv in die Lehr- und Forschungstätigkeit eingebracht, vor allem im Europäischen Arbeitsrecht, im Recht der Unternehmensmitbestimmung und im kollektiven Arbeitsrecht. Seit 2001 hat er regelmäßig Seminare zusammen mit Prof. Dr. Wolfhard Kohte durchgeführt, die ein sehr positives Echo bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden und die auch für Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät von großer Bedeutung waren.
Als Fundament seiner Laufbahn hatte er eine der ersten Dissertationen zum Europäischen Wirtschaftsrecht verfasst, bevor er in seiner Tätigkeit als Leiter des Referats „Mitbestimmung, Grundsatzfragen des Arbeitsrechts“ im damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in der Arbeitsgruppe des Ministerrates die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen zur Stellung der Arbeitnehmer in der Europäischen Aktiengesellschaft vorbereitet hatte.
Nach seiner Berufung zum Richter an das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1992 hatte er beim zweiten Europarechtlichen Symposium des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiges Referat über die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Recht der Massenentlassungen gehalten, das die lebhafte Entwicklung dieses auch an der MLU untersuchten Themas nachhaltig gefördert hatte. Ebenso hatte er von Anfang an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur Geschlechtergleichberechtigung in Deutschland bekannt gemacht und unterstützt. Als er 1999 zum Präsident des Bundesarbeitsgerichts ernannt worden war, hatte er diese von seinem Vorgänger Thomas Dieterich gegründete Veranstaltungsreihe fortgesetzt und sie zu einem anerkannten Forum und einem Markenzeichen des Bundesarbeitsgerichts gemacht.
Zu seiner Verabschiedung als Präsident im Jahr 2005 wurde er geehrt mit der von Rudolf Anzinger, Hans-Jürgen Dörner und Wolfhard Kohte herausgegebenen Festschrift „Arbeitsrecht im Sozialen Dialog“. Dieser Titel war für ihn fachliches und persönliches Programm. Die Arbeitsgerichtsbarkeit – und vor allem auch das Bundesarbeitsgericht selbst – hat sich als ein wichtiger Ort des sozialen Dialogs etabliert; denn die Beteiligung der Verbände – vor allem in Gestalt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter – ist inzwischen auf allen Ebenen ein prägendes Strukturmerkmal. Der soziale Dialog gehört aber auch zu den Grundregeln des europäischen Arbeitsrechts. Zentrale Richtlinien des Unionsrechts, zum Beispiel zur Einsetzung Europäischer Betriebsräte sowie zur Beteiligung der Arbeitnehmer im Statut der Europäischen Aktiengesellschaft, zielen auf die Verankerung dieses Dialogs in den Betrieben und Unternehmen. Vor allem hatte Hellmut Wißmann über 50 Jahre in unterschiedlichen Rollen als Ministerialbeamter, Richter und Kommentator am Recht der Unternehmensmitbestimmung mitgewirkt. Seine Handschrift war im 2006 vorgelegten Bericht der wissenschaftlichen Mitglieder der Kommission zur Modernisierung der deutschen Unternehmensmitbestimmung nicht zu übersehen.
Arbeitsrecht im sozialen Dialog war für ihn aber auch gelebte persönliche Praxis, denn der Dialog war eine von ihm besonders geschätzte und gepflegte Form der Kommunikation, die er gerade in den Seminarveranstaltungen als Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität besonders förderte. Regelmäßig bot er Studierenden Gelegenheit zum Besuch der Sitzungen des Ersten Senats, die sich unter seiner Leitung als ein Ort des intensiven Dialogs aller Beteiligten um richtige und gerechte Lösungen erwiesen. Ihm war es stets wichtig, mit jungen Juristinnen und Juristen zu kooperieren, zu diskutieren und seine Erfahrungen weiterzugeben.
Damit hat er den Aufbau und das Ansehen unserer Fakultät gefördert und uns vielfältige fachliche und persönliche Anregungen vermittelt. Bis kurz vor seinem Tod war er uns eng verbunden, interessiert an der Entwicklung der Fakultät und der ihm verbundenen Personen und hat uns regelmäßig nachhaltig unterstützt. Für all dies danken wir Hellmut Wißmann. Die Erinnerung an seine Arbeit und seine Person wird über seinen Tod hinaus bei uns lebendig bleiben.
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Prof. Dr. Wolfhard Kohte war von 1992 bis 2012 Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der MLU.
Prof. Dr. Katja Nebe ist seit 2014 Professorin für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der MLU.