Hallesche Unternehmerin wegen Kindesentführung verurteilt
Der Angeklagten Xenia Kroke (149), Inhaberin des Unternehmens „Lebkuchenhexe“, wurde zur Last gelegt, im Zeitraum vom 2. bis 23. Dezember 2010 die beiden Minderjährigen Hänsel (12) und Gretel Flachsbart (10) in ihrem Weihnachtsmarktstand gegen deren Willen festgehalten zu haben. Darüber hinaus habe sie den damals neun- und elfjährigen Geschwistern mit dem Tode gedroht. Verteidiger Prof. Dr. Michael Germann und die Angeklagte indes zeigten sich keiner Straftat bewusst und bestritten jeglichen Vorwurf.
Die alleinstehende Angeklagte sagte aus, dass sie den zwei verwahrlosten Kindern, die sie am Morgen des 2. Dezember 2010 in ihrer Weihnachtsmarktbude aufgegriffen hatte, ein Obdach habe gewähren wollen. Als Gegenleistung für Unterkunft und Mutterliebe habe sie lediglich Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Geschäfts gefordert. Aufgrund der Unberechenbarkeit des geistig offenbar zurückgebliebenen Hänsel und der Verwüstung, die er in den darauffolgenden Tagen in der Lebkuchenbude angerichtet hätte, habe sich Kroke in ihrer Verzweiflung dazu gezwungen gesehen, den Jungen aus Selbstschutz im „stillen Schrank“ unterzubringen und auch mit seiner Schwester Gretel strenger umzugehen.
Der Zeuge Knut Lebkuchen (als Kollektivsingular schon immer da und ewig sein werdend) bestätigte, dass die Kinder im Zuckerrausch in der Hütte randaliert hätten und die Angeklagte in Ausübung ihrer Schutzpflicht gegenüber Inventar und Lebkuchen gehandelt habe. Kroke gestand zudem ein, dass sie ihre Überreaktion zutiefst bereue: „Ich war in dieser Situation schlicht überfordert und habe ein schlechtes Krisenmanagement betrieben.“
Die Aussagen der Geschwister hingegen zeichneten ein völlig anderes Bild. So gaben die Kinder zwar zu, dass sie – nachdem sie den Vater auf dem Weihnachtsmarkt verloren hatten – aus großem Hunger in den Stand der Angeklagten eingedrungen waren. Allerdings habe sich diese im Folgenden nicht wie eine treu sorgende Mutter um sie gekümmert, sondern Gretel zu Putzarbeiten gezwungen und Hänsel unversehens in einen Schrank gesperrt, aus dem er nur zur Aufnahme höchst kalorienreicher Mahlzeiten habe herauskommen dürfen. Die beiden gaben zudem zu Protokoll, dass die Angeklagte unentwegt von einem „Weihnachtsbraten“ geredet und den Jungen dazu aufgefordert habe, „dick und fett“ zu werden. Kroke bestritt den Vorwurf der Kinderfresserei vehement. Sie sei eingefleischte Vegetarierin mit einer Vorliebe für Tofu.
Als Kroke dann aber das Mädchen am 23. Dezember 2010 aufgefordert habe, den Ofen zu reinigen, habe das Mädchen aus Angst – es sei kein Braten in der Bude zu sehen gewesen – die Angeklagte in den Ofen gestoßen und ihren Bruder befreit. Student Julius Werner (23), der sich am Fluchttag zum Geschenkekauf auf dem Halleschen Weihnachtsmarkt aufgehalten hatte, bestätigte dies: Am Abend habe er die schreiende Kroke im Ofen vorgefunden und sie herausgezogen. Diese habe sich jedoch mit keinem Wort für die Rettung bei ihm bedankt, sondern fortwährend geschimpft, dass ihr „Weihnachtsbraten“ und ihre „Sklavin“ weg seien.
Der ebenfalls zum Zeugen bestellte Standnachbar der Kroke, Bratwurstverkäufer Michael Moor (55), bestätigte, dass er mehrmals ein blondes Mädchen mit langen Zöpfen in der Lebkuchenbude gesehen hätte und berichtete überdies von erstickten Schreien und Klopfgeräuschen, die aus der Lebkuchenbude zu vernehmen gewesen seien.
Die Staatsanwaltschaft sah ihren Anklagevorwurf damit in vollem Umfang erhärtet und forderte aufgrund der besonderen Hinterhältigkeit, mit der die Angeklagte vorgegangen sei, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung hingegen insistierte auf einen Freispruch und ermahnte Gericht und Staatsanwaltschaft, nicht einem Stereotyp anheim zu fallen und eine Hexenjagd zu veranstalten. Kroke selbst erklärte zuletzt mit erstickter Stimme: „Ich habe eine unglaublich große Dummheit begangen. Aber ich habe doch nur versucht, eine gute Mutter zu sein und die Fehler ihres Vaters auszugleichen.“
Das Schwurgericht folgte schließlich in seinem Urteil der Argumentation der Staatsanwaltschaft und sprach Kroke in allen Anklagepunkten schuldig. Die Strafkammer machte jedoch mildernde Umstände geltend, wie der vorsitzende Richter Winfried Schubert verkündete: Der Kindsvater habe wesentlich dazu beigetragen, dass die Kinder allein auf dem Weihnachtsmarkt verblieben waren, und habe es der Angeklagten somit erleichtert, sich der Kinder zu bemächtigen. Das Gericht verhängte deshalb eine zweijährige Freiheitsstrafe über Kroke, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage wurde der Verurteilten der Verzehr von mindestens einem Kilo Lebkuchen täglich gestellt.
Die Verteidigung kündigte an, Revision einzulegen.