Online-Votum und ein weiteres Gremium: Fakten zur Hochschulwahl

05.05.2022 von Katrin Löwe in Campus, Hochschulpolitik
Aus dem Superwahltag von 2018 wird die Superwahlwoche 2022: Vom 9. bis 16. Mai können Mitglieder der Universität online über die Besetzung der Hochschulgremien abstimmen. Im Juli wird auch noch ein neuer Rektor oder eine Rektorin gewählt. „campus halensis“ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Die Hochschulgremien werden neu gewählt.
Die Hochschulgremien werden neu gewählt. (Foto: Frank Heinzelmann/Fotolia)

Welche Gremien werden mit der Wahl neu besetzt?
Der Senat, die Fakultätsräte, der Studierendenrat (Stura) und die Fachschaftsräte werden neu besetzt, auch die Gleichstellungskollegien stehen zur Wahl. Erstmals werden zudem in den Fakultäten Promovierendenvertretungen gewählt. Sie werden beratende Mitglieder in den Fakultätsräten und wählen aus ihrer Mitte eine Person, die mit beratender Stimme an Senatssitzungen teilnimmt.

Wo und in welchem Zeitraum wird gewählt?
Gewählt wird von Montag, 9. Mai, 10 Uhr, bis zum darauffolgenden Montag, 16. Mai, 15 Uhr, ausschließlich online. Beschäftigte der Universität erhalten am 5. Mai eine E-Mail mit ihren Zugangsdaten, Studierende erhalten zum Wahlstart am 9. Mai eine Benachrichtigung per E-Mail und finden den Link zum Online-Wahlportal dann im Löwenportal.

Gibt es auch die Möglichkeit zur Briefwahl?
Nein, in der neuen Wahlordnung ist eine Briefwahl nur noch bei einer Präsenzwahl in den Räumen der Universität vorgesehen. Die Entscheidung darüber, ob eine Wahl in Präsenz oder elektronisch stattfindet, trifft das Rektorat. Da sich die Online-Wahl in den vergangenen beiden Jahren gut etabliert hat, hat sich das Rektorat auch für die diesjährige Wahl dafür entschieden. Wahlberechtigte, die selbst keine technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Online-Wahl haben, können nach kurzfristiger Voranmeldung in den Räumen des Wahlamtes in der Barfüßerstraße 17 einen PC nutzen.

Wo finde ich die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, die ich wählen kann?
Die Wahlvorschläge für den Senat und die Fakultätsräte sind auf den Seiten des Wahlamts zur Hochschulwahl 2022 bekannt gegeben.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für den Studierendenrat und die Fachschaftsräte findet man über die Stura-Seite: www.hochschulwahl.info. Die Gleichstellungsbeauftragten haben ihre Wahlvorschläge hier veröffentlicht, die der Promovierendenvertretung finden sich hier.

Wie geht es nach der Superwahlwoche weiter?
Die Stimmen werden ausgezählt, am 1. Juni kommt der Wahlausschuss zusammen, ab dem 4. Juni werden die Gewählten benachrichtigt und die Wahlergebnisse bekannt gegeben. Das erfolgt auch online auf den Seiten des Wahlamts und der Wahlseite des Stura.

Am schnellsten muss der Senat gebildet werden. Tritt er noch vor der Sommerpause zusammen?
Ja, der neue Senat muss sich sehr schnell konstituieren, da er die Findungskommission für das Rektorenamt einsetzt. Diese konstituierende Senatssitzung findet am 22. Juni statt. Im Anschluss schlägt diese Kommission die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vor.

Wie lange hat die Findungskommission Zeit?
Die Kommission hat im Grunde nicht einmal zwei Wochen Zeit, denn: Die Kandidaten sollen sich bereits am Montag, 4. Juli, der Hochschulöffentlichkeit vorstellen. Die Wahl des Rektors oder der Rektorin findet dann zwei Tage später in der Senatssitzung am Mittwoch, 6. Juli, statt.

Wer wählt den Rektor oder die Rektorin am 6. Juli?
Der Rektor oder die Rektorin wird in geheimer Wahl durch den Senat gewählt, d.h. durch alle neu gewählten Senatorinnen und Senatoren. Nach dem 2020 verabschiedeten Hochschulgesetz wird er oder sie mit der Mehrheit der Stimmen der Senatsmitglieder und mit der Mehrheit der Stimmen der Senatsmitglieder aus der Mitgliedergruppe der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen gewählt.

Ist der oder die Neue dann gleich im Amt?
Nein. Die Amtszeit beginnt am 1. September. Zuvor werden – auch noch im Juli – die Prorektorinnen und Prorektoren auf Vorschlag des neuen Rektors oder der neuen Rektorin durch den Senat gewählt. Auch in den Fakultätsräten wird im Sommer gewählt, damit am 1. September die Amtszeit der Dekaninnen und Dekane sowie der und Prodekaninnen und Prodekane entsprechend beginnen kann.

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