Rechtsprechung in Wort und Bild
Darin erklärt er Entstehung, Inhalt, Verbreitung und Wirkung des Klassikers. Der Sachsenspiegel gehört zu den frühesten schriftlichen Aufzeichnungen von Gewohnheitsrecht, das zuvor vor allem mündlich überliefert worden war. Die erste Version ist zwischen 1220 und 1235 entstanden, bis heute sind verschiedene Abschriften erhalten.
In seiner Publikation setzt Lück insbesondere auf detaillierte Bildbeschreibungen der im Sachsenspiegel geschilderten Fälle. Er analysiert etwa die Abbildung eines Badegastes, der unabsichtlich mit fremder Kleidung und Badezubehör die Badeanstalt verlässt. So sei die Darstellung des Badehauses in einer Abschrift bewusst schlicht gehalten, da der versehentliche Diebstahl im Zentrum steht.
An das Ende jedes Kapitels stellt Lück Hintergrundinformationen und Porträts bedeutender historischer Persönlichkeiten, wie Eike von Repgow, dem Autor des Sachsenspiegels, und Friedrich II. Damit macht der Jurist, der bereits seit Jahrzehnten zum Sachsenspiegel forscht, diesen nicht nur als Rechtsbuch begreifbar, sondern auch als Relikt mittelalterlicher Lebenswelt. Denn er zeigt auch, dass der Sachsenspiegel als Vorlage für die heutige Gesetzgebung gedient hat, etwa beim Erbrecht.