Stammzellenrecht: Timo Faltus mit Dissertationspreis der Juristen ausgezeichnet
Die Stammzellforschung ist in Deutschland ein umstrittenes Feld. „Fragen der Medizinethik spielen hier genauso eine Rolle wie Fragen des Rechts sowie der Biologie und der Medizin“, sagt Dr. Timo Faltus, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Winfried Kluth tätig ist. Bisher gebe es vor allem Arbeiten, die sich dem Thema entweder medizinisch, ethisch oder juristisch genähert haben. Faltus hat die verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze in seiner Promotion erstmals zusammenfassend betrachtet.
Stammzellen sind für die medizinische Forschung von großem Interesse, da sie in der Lage sind, sich in verschiedene Zelltypen zu entwickeln. Sie könnten bei der Behandlung von bislang nicht oder nicht ausreichend therapierbaren Krankheiten, beispielsweise Arthrose, Diabetes oder Parkinson, eine große Rolle spielen. „Dabei handelt es sich um Erkrankungen, die aufgrund des demographischen Wandels zukünftig zunehmen werden“, so Faltus weiter. Es sei jedoch bislang schwierig und äußerst aufwendig, genügend Stammzellen für therapeutische Zwecke aus einem geborenen Menschen gewinnen zu können.
Deshalb waren für die Forschung bisher Stammzellen aus Embryonen von großer Bedeutung. Diese werden aus frühen künstlich erzeugten Embryonen gewonnen, die dabei aber zerstört werden. „Dieses Verfahren liefert zwar gezielt die benötigten Stammzellen, ist aber in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. In anderen Ländern ist es zum Teil erlaubt, aber ethisch umstritten, weil schon diesen frühen Embryonen eigene Rechte wie einem bereits geborenen Menschen zugesprochen werden“, erläutert Faltus, der neben seinem Jura- auch ein Biologiestudium an der Goethe-Universität Frankfurt absolviert hat.
2007 gelang es japanischen Forschern erstmals, Stammzellen aus den Zellen eines geboren Menschen zu gewinnen. Dabei handelt es sich um so genannte reprogrammierte Stammzellen, die mittlerweile als induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen) bekannt sind. Für diese Entdeckung wurde dem japanischen Wissenschaftler Shin’ya Yamanaka 2012 der Nobelpreis für Medizin verliehen. Auch diese Entwicklung stellt die Rechtswissenschaft vor neue Fragestellungen. „Dabei geht es zum Beispiel um die Besonderheit, dass Körpermaterial extern genetisch neu programmiert und später wieder dem Menschen eingesetzt wird“, erläutert der Rechtswissenschaftler. Aus juristischer Sicht seien hier nicht nur Fragen der Aufklärung und Einwilligung des Patienten relevant, sondern auch die rechtliche Steuerung dieser Entwicklung selbst und weitere Fragen in Bezug auf die Verantwortung und den Schutzbedarf der Menschen.
Diesen unterschiedlichen Aspekten geht Faltus in seiner Promotion nach und arbeitet auch die naturwissenschaftlichen Hintergründe der Stammzellforschung für die juristische Fachwelt auf. Aufbauend auf der aktuellen Gesetzeslage ordnet er das Herstellen und Verwenden von Stammzellen juristisch ein und erläutert die verschiedenen Bereiche, die durch diese Entwicklungen berührt werden. Am Schluss gibt er, auf Basis der aktuellen Gesetzeslage, Empfehlungen dazu, wie Stammzellen juristisch einzuschätzen sind.
Bei der Preisverleihung wies Dr. Josef Molkenbur, Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt, darauf hin, dass die rechtliche Behandlung dieser komplexen Problematik weltweit nicht einheitlich erfolgt. Einerseits seien Stammzellen dann sehr hilfreich, wenn mit ihrer Hilfe neue medizinische Behandlungen entwickelt werden können. Andererseits könnten sie das Leben auch komplizierter machen: Die neuen Möglichkeiten könnten dafür sorgen, dass sich das Bild vom „gesunden Menschen“ verschiebt und die Ansprüche an die Medizin immer weiter verstärken. Auch in diesem Kontext leiste die Dissertation von Faltus einen wichtigen Beitrag für die Wahrnehmung der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Verantwortung bei der Begleitung dieser Entwicklung.
Zur Publikation:
Timo Faltus: Stammzellenreprogrammierung. Der rechtliche Status und die rechtliche Handhabung sowie die rechtssystematische Bedeutung reprogrammierter Stammzellen. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2016.