Trans*Studierende können selbst gewählten Namen führen

04.07.2019 von Manuela Bank-Zillmann in Campus, Studium und Lehre
Immer wieder mit dem falschen Namen angesprochen werden? Sich immer wieder vor fremden Menschen outen müssen? Die Uni Halle will so genannten trans*Studierenden den Alltag etwas leichter machen. Sie akzeptiert ab sofort bereits vor Abschluss des Gerichtsverfahrens die neuen Personendaten.
Der Universitätsplatz mit dem Löwengebäude
Der Universitätsplatz mit dem Löwengebäude (Foto: Norbert Kaltwaßer)

Fast immer ist es an deutschen Hochschulen so: Erst wenn die amtliche Namensänderung nach dem so genannten Transsexuellengesetz vollzogen ist, dann wird auch in der Studierendendatenbank der Name der Studierenden geändert. Auch an der Uni Halle war das bisher nicht anders. Allerdings, für trans*Studierende ist der Weg ein weiter, selten ist er schnell zu gehen und der psychische Druck ist hoch.

Das Rektorat hat daher am 12. Juni dieses Jahres unter Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation der Betroffenen entschieden, dass die Universität den Namen in der Datenbank und somit auch auf dem Studierendenausweis und entsprechenden Zeugnissen ändert. Vorausgesetzt: Der Antrag auf Namensänderung beim Amtsgericht ist gestellt. Der Ergänzungsausweis, den die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität ausstellt, liegt vor. Und der Studierende gibt eine schriftliche Erklärung dazu ab, dass das neue Geschlecht und der neue, gewählte Vorname unwiderruflich von der Universität genutzt werden können.

Weitere Informationen dazu gibt es im Immatrikulationsamt.

Das Verfahren bei Studierenden mit drittem Geschlecht

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes vom 18.12.2018 ist es möglich, dass Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ im Geburtenregister eingetragen werden. Das aktuelle Bewerberportal für das WS 2019/20 sieht daher die Möglichkeit vor, bei Geschlecht „divers“ auszuwählen. Bei der Immatrikulation wird kein Nachweis für diesen Eintrag verlangt, hier soll wie bei männlichen und weiblichen Studierenden verfahren werden, die ihr Geschlecht auch nicht nachweisen müssen. Genderneutral sollen nach und nach sämtliche Dokumente – vom Merkblatt bis zum Abschlusszeugnis – werden, in denen auf die Anrede „Herr / Frau“ verzichtet werden soll.

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