Universität erhält neue Inklusionsvereinbarung
Bereits einen Tag zuvor stand das Thema auf der Tagesordnung des Senats. Die Verhandlungsführerin Dr. Monika Lücke, Schwerbehinderten-Vertrauensfrau der Universität, erläuterte den Senatorinnen und Senatoren die Relevanz der neuen Inklusionsvereinbarung und führte umfassend zu allen Punkten aus. Sie erinnerte insbesondere daran, dass 4,93 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert oder diesen gleich gestellt sind und dass bis zu 20 Prozent der Studierenden eine Behinderung haben oder chronisch krank sind: „Von der Umsetzung der Zielsetzung dieser Inklusionsvereinbarung profitieren alle Mitglieder und Angehörigen der Universität“, sagte Lücke im Senat. „Ich brauche nicht zu betonen, dass dies einen kontinuierlichen Prozess darstellt, der uns über die kommenden Jahre auf den Handlungsfeldern Kommunikation, Bau und Technik, Beschäftigung und Ausbildung, Forschung und wissenschaftliche Qualifikation und nicht zuletzt Studium und Lehre beschäftigen wird.“
Vertragspartner der Vereinbarung sind die Universitätsleitung, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung, die Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Studierendenrat. Deren Vertreterinnen und Vertreter unterzeichneten den Vertrag im Alten Senatssaal. Persönlich nicht anwesend sein konnten wegen anderer wichtiger Verpflichtungen die Inklusionsbeauftragte des Senats Prof. Dr. Kirsten Puhr sowie Rektor Prof. Dr. Christian Tietje. Beide hatten zuvor unterzeichnet; der Rektor hatte zudem im Senat allen Beteiligten großen Dank für ihr Engagement ausgesprochen: „Das war bei so vielen Beteiligten ein nicht immer einfacher und oft komplexer Prozess. Aber alle waren geeint durch das eine Ziel, im Sinne der Inklusion etwas Gutes und Notwendiges zu tun.“
Dem stimmte auch Anton Borrmann zu, der die Vereinbarung als Sprecher des Studierendenrates unterzeichnete: „Wir sind froh, dass die Studierenden auch inhaltlich Teil der Vereinbarung sind. Wir halten das für zeitgemäß, weil Studierende den Großteil der Universitätsangehörigen ausmachen, und hoffen, dass andere Hochschulen nachziehen, auch wenn wir uns im Findungsprozess einiges anders vorgestellt hätten.“
Die Inklusionsvereinbarung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Universität in Kraft. Nachzulesen ist sie hier.