Von der heiligen Walburga zur „Sexy Hexy“
Denn von den „Summis desiderantes“ (= „Hexenbulle“) des Wüstlings Innozenz VIII. (1484) und den auch „Hexenhammer“ genannten „Malleus Maleficarum“ (1486/87) über die Bamberger Halsgerichtsordnung (1507) und den auf deutsch abgefassten „Neu Layenspiegel“ (1511) bis zur „Constitutio criminalis Carolina“ (1532) und zur Kursächsischen Peinlichen Gerichtsordnung (1572) führte ein fürchterlicher Weg. Er verzweigte sich von seinen Ursprüngen über ganz Deutschland und in viele Länder Europas hinein.
Was uns Heutigen finsterer Aberglaube scheint, empfand man vor Jahrhunderten als echte Bedrohung; selbst Martin Luther hielt das Hexenwesen für Realität! Deshalb sind die „Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit“ seit geraumer Zeit ein ergiebiges Forschungsfeld für Historiker. Zwei von ihnen – Monika und Dietrich Lücke – widmen sich dem Gegenstand seit über dreißig Jahren. Angeregt von ihrem akademischen Lehrer Walter Zöllner (1932–2011; bis 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Historische Hilfswissenschaften an der MLU), waren sie schon als Studenten vom Phänomen der Hexenprozesse fasziniert und forschten nach, was wissenschaftliche Archive und Bibliotheken dazu hergaben.
Online-Recherchen gab es damals noch nicht, und so wurden sie zunächst, vor allem bei den Historikern, kaum fündig. Der Zugang zum Thema gelang ihnen zuerst über ethnologische Bibliografien. 1983 erschien dann „Teufelsglaube und Hexenwahn“ von Bruno Gloger und Walter Zöllner – quasi in weiser Voraussicht der bevorstehenden „Jubiläen“ der erwähnten, unseligen juristischen Grundlagen der Verfolgung tausender unschuldiger Menschen: der „Hexenbulle“ und des „Hexenhammers“. Mit diesem grundlegenden Werk begann die moderne Hexenforschung – der die beiden Autoren nun eine akribisch recherchierte Untersuchung mit zahlreichen Fallbeispielen für das Gebiet Sachsen-Anhalts hinzugefügt haben.
Ein Markstein auf dem Weg zu diesem Buch war die EXPO 2000 in Hannover, mit Sachsen-Anhalt als Korrespondenzregion. Das von Elke Stolze initiierte Projekt „FrauenOrte“ lieferte im Kontext der Frauenforschung einen produktiven Neuansatz. Im Jahr 2002 wurden 20 Tafeln zum Thema Hexenverfolgung in Sachsen-Anhalt aufgestellt.
Vergleicht man die Zahl von Hexenprozessen in den einzelnen Bundesländern bzw. Regionen Deutschlands, so nimmt sich die Anzahl für das Territorium des heutigen Sachsen-Anhalt (250 bis 300) gegenüber anderen – Mecklenburg-Vorpommern (ca. 4000), Thüringen (1565), Kursachsen (ca. 900) – bescheiden aus. Sie wurde durch Auswertung verschiedenster Quellen gewonnen (Angaben zu den ersten Prozessen in Mitteldeutschland nach Einführung der „Carolina“, vor allem um 1540: Seiten 30/31). In ganz Deutschland gab es etwa 40 000, in Europa insgesamt 60 000 Opfer (genauere Zahlen: Seite 28).
Für Sachsen-Anhalt lag ein besonderes Problem darin, dass es nichts Adäquates zu den Sprüchen des Leipziger Schöppenstuhls oder zur Materialfülle für Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen gab. Die ergiebigsten Bestände fanden die Autoren im Stadtarchiv Schönebeck und im anhaltischen Landesarchiv Dessau. Oft lassen sich die Schicksale der Beschuldigten, Verurteilten oder Hingerichteten nur indirekt rekonstruieren: durch Abrechnungen und /oder Quittungen in den Akten zu Kosten für Verpflegung von Richtern, Henkern und Gefangenen, zu Boten- oder Schreibgebühren, zu Lieferungen von Ketten, Stroh und Holz … So manches Mal stellte die Wirtshauszeche des Scharfrichters (in einigen Dokumenten auch „Dieb Hen(g)ker“ genannt) nach der Verbrennung den größten Posten dar, der im Rechnungsbuch verzeichnet war.
Was auch immer den Delinquenten vorgeworfen wurde, am Anfang jedes Prozesses stand, das kann man schon im „Hexenhammer“ nachlesen, eine Denunziation. Diese wiederum war (wie in späteren Zeiten bei Beschuldigungen ganz anderer Art) von unterschiedlichsten Motiven geprägt. Ob die Anklagenden selbst an den angezeigten Schadenszauber oder die Teufelsbuhlschaft glaubten, lässt sich aus den Akten nicht herauslesen. Die Folgen für die Opfer aber waren stets die gleichen: Verhaftung, Kerker, Befragungen (zuerst die „gütlichen“, dann die „peinlichen“, mit grausamen Foltern verbundenen), der Prozess, das Urteil, am Ende ein Freispruch (meist mit Landesverweis und „Urfehde-Eid“) oder die Hinrichtung durch Feuer oder Schwert – sofern den Verurteilten nicht vorher der Selbstmord gelang. Wie ein bestimmter Prozess ausging, ergibt sich in etlichen Fällen allein aus dem Sterberegister des betreffenden Kirchenbuchs. Sprachlich interessant ist auch die „Besagungskette“ (Seite 63), die Querverbindungen zwischen Anschuldigungen in einzelnen Prozessen meint.
Mehr als die Hälfte des vorliegenden Buches besteht aus detaillierten oder kurz und knapp zitierten Fallbeispielen (deren Lektüre starke Nerven verlangt). Das jüngste Opfer, das auf dem Scheiterhaufen qualvoll starb, war 1619 das dreizehnjährige Waisenkind Le(h)ne Dorer aus Groß Salze (gehört heute zu Schönebeck). Einer der längsten Prozesse (über vier Jahre) betraf die Witwe Güldenpfennig aus Akendorf – die „Bademutter“ gestand trotz mehrfach scharfer Folter durch den „Angstmann“ nichts; im August 1654 sprach das Gericht sie frei. Dass es nicht unmöglich war, der oft unberechenbaren Justiz zu entkommen, zeigt auch das Schicksal des Arztes Dr. Johann Macholdt aus Halberstadt (der auch als Stadtphysikus in Halle wirkte); 1575 bis 1602 prozessierte er letztlich mit Erfolg beim Reichskammergericht in Speyer gegen seine Widersacher (Seiten 198–206), aber das war die Ausnahme. Die letzte nachweisliche Hexenverbrennung in Sachsen-Anhalt betraf Anna Maria Braune: sie wurde nach zweimonatigem Prozess am 3. September 1689 in Ostrau hingerichtet.
Im letzten Kapitel des Buches zeigen die Autoren, dass es trotz allem schon sehr früh eine ernst zu nehmende, zum Teil durchaus wissenschaftlich fundierte Gegenbewegung gegeben hat: von dem Humanisten Agrippa von Nettesheim über den Mediziner und Calvinisten Johann Weyer, den Jesuiten, Dichter und Beichtvater Friedrich Spee und Balthasar Bekker bis hin zu Christian Thomasius. Der an der halleschen Fridericiana lehrende Jurist legte 1711 „Kurtze Lehr-Sätze von dem Laster der Zauberey“ vor, in denen er „die Unhaltbarkeit der juristischen und theologischen Voraussetzungen der Verurteilungen nach[wies].“ Doch diese kritischen Meinungen und Publikationen allein hätten ein Ende der Hexenverfolgungen kaum herbeiführen können. Entscheidend war der Einfluss der Aufklärung, einer geistigen Kraft, die bald europaweit wirkte.
Am Anfang hatten die Autoren die oftmals geschmacklose Werbung mit diversen Hexen-Events kritisiert, bei der die grausame Realität vergangener Zeiten zu einer spaßigen Volksbelustigung in der Gegenwart umfunktioniert wird, und so zum Nach-denken aufgefordert. – Ein Glossar zum einschlägigen Sprachgebrauch im 16. und 17. Jahrhundert sowie ein umfangreiches Quellen- und Literaturverzeichnis (eine wahre Fundgrube für Fachleute und Laien) runden die Arbeit ab.
► Monika Lücke/Dietrich Lücke: Ihrer Zauberey halber verbrannt. Hexenverfolgungen in der Frühen Neuzeit auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts, Mitteldeutscher Verlag Halle 2011, 240 Seiten, 22 Abbildungen, 14,90 Euro, ISBN 978-3-89812-828-5