Zusätzliche Lernräume / Sonderregelung im Juridicum in der vorlesungsfreien Zeit
Vom 6. Februar bis 6. April stellt die Universität deshalb im Melanchthonianum und im Löwengebäude zusätzliche Lernräume zur Verfügung.
Für das Juridicum gilt ab Montag, 6. Februar, zudem folgende Sonderregelung: Um Jura-Studierenden Zugang zu Präsenzliteratur gewähren zu können, werden die Arbeitsplätze im Juridicum in der vorlesungsfreien Zeit nur Studierenden zur Verfügung stehen, die im Juristischen Bereich eingeschrieben sind. Studenten anderer Fachrichtungen werden gebeten, die zusätzlichen Lernräume, die Universitäts- und Landesbibliothek sowie facheigene Bibliotheken zu nutzen.
In der nächsten Wochen stehen die folgenden Lernräume zur Verfügung:
Eine aktuelle Übersicht der Lernräume am Universitätsplatz gibt es auch auf StudIP sowie vor Ort im Eingangsbereich des Juridicums.
In unmittelbarer Nähe des Juridicums befinden sich die folgenden Bibliotheken:
Universitäts- und Landesbibliothek Zweigbibliotheken (Überblick auf der Karte)