Zusätzliche Lernräume vom 26. bis zum 31. März

27.03.2012 von Corinna Bertz in Varia
Bis 6. April stellt die Universität im Melanchthonianum und im Löwengebäude zusätzliche Lernräume zur Verfügung. Für das Juridicum gilt seit 6. Februar die folgende Sonderregelung: Um Jura-Studierenden Zugang zu Präsenzliteratur gewähren zu können, stehen die Arbeitsplätze im Juridicum in der vorlesungsfreien Zeit nur Studierenden zur Verfügung, die im Juristischen Bereich eingeschrieben sind. Studenten anderer Fachrichtungen werden gebeten, die zusätzlichen Lernräume, die Universitäts- und Landesbibliothek sowie facheigene Bibliotheken zu nutzen.

Vom 26. bis zum 31. März stehen als Lernräume zur Verfügung:

Zusätzliche Lernräume vom 26. bis zum 31. März
Zusätzliche Lernräume vom 26. bis zum 31. März

Zugang zum Juridicum: Nicht-Juristen, die auf Bücher aus dem Juridicum angewiesen ist, können die Bibliothek ebenfalls nutzen, wenn sie an der Aufsicht einen Nachweis dafür vorlegen, dass sie an einer Prüfung/einem Seminar mit Jura-Anteil teilnehmen (bspw. Studienbescheinigung aus dem Löwenportal). Weitere Bibliotheken in der Nähe: Universitäts- und Landesbibliothek (täglich bis 23 Uhr geöffnet) Zweigbibliotheken (Überblick auf der Karte)

Aktuelle Informationen: Eine aktuelle Übersicht der Lernräume am Universitätsplatz gibt es auch auf StudIP. Bei weiteren Fragen zu Details der Regelung wenden Sie sich bitte an das Dekanat des Juristischen Bereichs.

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Jura

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