Die Verbraucherschützerin
Im November 2018 ist ein neues Instrument in das deutsche Recht eingeführt worden: die sogenannte Musterfeststellungsklage. Der Zeitpunkt war kein Zufall – nur zwei Monate später wären die Ansprüche von knapp drei Millionen vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzerinnen und -besitzern verjährt gewesen. Die Gesetzesänderung soll einer Vielzahl gleichartig Geschädigter die Möglichkeit bieten, ihre Ansprüche – im konkreten Fall gegen den Volkswagen-Konzern – ohne größeren bürokratischen und finanziellen Aufwand durchzusetzen. „Die Musterfeststellungsklage ist ein echtes Novum im deutschen Verbraucherschutz, denn das deutsche Recht funktioniert nach dem Prinzip des Individualrechtsschutzes. Das heißt, für die Zulässigkeit einer Klage wird die Verletzung eigener, subjektiver Rechte vorausgesetzt“, erklärt Caroline Meller-Hannich. Sie ist Professorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Handelsrecht an der MLU und zählt zu den profiliertesten Forschenden im Verbraucherrecht in Deutschland.
Gutachten für Juristentag
Meller-Hannich hat den Dieselskandal und seine Folgen intensiv begleitet – mit wissenschaftlichen Publikationen, Stellungnahmen und Gutachten, beispielsweise für den Deutschen Juristentag. „Ich habe die Einführung von Gruppenklagen vorgeschlagen, damit Menschen, die von größeren Schadensereignissen betroffen sind, einfacher zu ihrem Recht kommen“, sagt sie. Die Musterfeststellungsklage, die ein Verband als Interessenvertreter anstrengt, sieht sie nämlich kritisch: „Das Verfahren dient zunächst nur dazu, einen Rechtsverstoß festzustellen. Das hat erst einmal keine Konsequenzen – jeder und jeder Geschädigte muss im Anschluss individuell klagen.“
Caroline Meller-Hannich, Jahrgang 1970, stammt aus dem Ruhrgebiet. Sie ist in Bochum geboren und aufgewachsen, begann an der Ruhr-Universität ihr Studium der Rechtswissenschaften und wechselte an die Universität Bonn, wo sie 1997 mit einer Arbeit zum Zwangsvollstreckungsrecht promoviert wurde und sich 2005 mit einer Schrift zum Verbraucherrecht habilitiert hat. Zwischenzeitlich – nach ihrem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1998 – arbeitete sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei in Köln. 2006 trat sie ihre Professur an der MLU an. Zivilprozessrecht, Europäisches Privatrecht und Verbraucherrecht – vor allem diesen Gebieten hat sie sich mit ihrer wissenschaftlichen Arbeit verschrieben. „So, wie die Gesellschaft sich ändert, so ändern sich mit ihr auch die Gesetzgebung und Rechtsprechung“, sagt sie. „Die Möglichkeit, an der Gestaltung des Zivilrechts aktiv mitzuwirken, hat mich schon immer gereizt. Und ich versuche, diese Faszination auch den Studierenden zu vermitteln.“
Wie schnell bewährte Regelungen an ihre Grenzen stoßen können, zeigt beispielsweise die Sharing Economy. Im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat Caroline Meller-Hannich das Recht von Verbraucherinnen/Verbrauchern und sogenannten Prosumern – eine Wortschöpfung aus den Begriffen Producer und Consumer – in der kollaborativen Wirtschaft untersucht. „Der Übergang vom Anbieter privater Leistungen zum gewerblichen Unternehmer ist fließend“, sagt sie. „Das ist nicht nur für den Fiskus interessant, sondern auch für die Rechtsdurchsetzung bei etwaigen Streitigkeiten.“ Wenn also Konsumgüter bei eBay verkauft, Unterkünfte via Airbnb vermietet, Personen über BlaBlaCar befördert, Autos bei SnappCar geteilt oder Kredite durch auxmoney vermittelt werden – dann gilt es zunächst einmal zu prüfen, ob die Art und Häufigkeit der Leistungen eine gewerbliche Tätigkeit begründen oder nicht.
Hinsichtlich Haftung und Gewährleistung gibt es bei fast allen Dienstleistungen, die über solche Internetplattformen angeboten werden, offene Rechtsfragen. Meller-Hannich: „Die Verbraucher wissen häufig nicht einmal, wer eigentlich Vertragspartner ist. Der Plattformbetreiber? Der ausführende Dienstleister?“ Konflikte werden zumeist über die Beschwerdeinfrastruktur der Plattform geregelt – über Hilfeseiten und FAQs, die weder eine individuelle Fallprüfung noch eine richterliche unabhängige Urteilsfindung oder gar Vollstreckungsmöglichkeiten bieten. Als wichtigsten Ansatz zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher schlägt Meller-Hannich deshalb die Schaffung echter Transparenz vor – über den privaten oder gewerblichen Status des Anbieters ebenso wie über die Frage, mit wem der Vertrag zustande kommt. Auch wenn die Sharing Economy viele neue Geschäftsmodelle hervorbringt, so bedürfe es nicht in jedem Fall neuer Gesetze: Die Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland seien auch durch geltendes Recht gut geschützt.
Netzwerk gegründet
Die Expertise der Verbraucherrechtlerin ist von vielen gefragt: Caroline Meller-Hannich ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW, in der Zivilrechtslehrervereinigung und in der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer, in der Wissenschaftlichen Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht und im Deutschen Juristentag. Vor einigen Jahren hat sie mit Kolleginnen und Kollegen aus Brasilien und Deutschland ein sehr aktives deutsch-brasilianisches Forschungsnetzwerk zum Verbraucherschutz gegründet und betreut Doktorandinnen und Doktoranden aus vielen Staaten. Nicht selten wird sie als Sachverständige gehört – so wie vor wenigen Monaten vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur geplanten Gesetzesänderung, die die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Grundstücken und Eigenheimen neu regelt. Von den neun hinzugezogenen Sachverständigen war sie übrigens die einzige Frau. „Das ist leider keine Ausnahme“, sagt sie. „Wenn ich mir den Anteil von Frauen bei der Gestaltung des deutschen Rechts anschaue, etwa bei Gutachten auf dem Juristentag oder in den wissenschaftlichen Fachvereinigungen, dann wäre etwas mehr weiblicher Einfluss schon wünschenswert.“
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich
Juristischer Bereich
Tel. +49 345 55-23230
Mail: caroline.meller-hannich@jura.uni-halle.de