Medizinethische Fragen aus rechtlicher Sicht
Die Möglichkeit, mit Kollegen der Medizinischen Fakultät zusammenzuarbeiten und gemeinsam das Medizinrecht voranzubringen, reizt ihn an seiner neuen Position. „Die Themen des Medizinrechts sind nur mit dem Blick über den juristischen Tellerrand sinnvoll zu bearbeiten, zugleich sind sie von allen drei Sparten des Rechts, dem Zivil- und Strafrecht wie dem öffentlichen Recht zu beleuchten“, so der 50-Jährige.
Der gebürtige Niedersachse hat in Freiburg und Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Nach der Promotion über die strafrechtliche Verantwortung von Grenzsoldaten für den Schusswaffengebrauch an der deutsch-deutschen Grenze arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen, wo er sich 2005 im Strafrecht habilitierte. Bereits seit 2006 ist er Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer in Berlin. An der Universität Augsburg war er 2007 Mitbegründer und anschließend Geschäftsführender Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht sowie Direktor der Forschungsstelle für türkisches Recht.
2009 forschte er als Visiting Fellow der Japan Society for the Promotion of Science an der renommierten Waseda-Universität in Tokio, 2013 wurde er als Forschungsgruppenleiter erneut nach Tokio eingeladen. Auch an Hochschulen in Istanbul und Lyon hat Rosenau bereits gelehrt. Seine Kooperation mit der Türkisch-Deutschen Universität (TDU) möchte Rosenau an der Uni Halle fortsetzen und so regelmäßig die neuen Jahrgänge der TDU nach Halle bringen.