Symposium für verstorbenen Juristen: Forscher denken Aufenthaltsrecht neu
Vor welchem Hintergrund ist das Buch entstanden?
Marcus Bergmann: Angelaufen ist das Projekt im November 2015. Auf einer Tagung zum Migrationsrecht in Stuttgart ist das Thema wieder diskutiert worden. Danach haben sich Teilnehmer gefunden, die gesagt haben: Wir wollen mehr als diskutieren. Die Beteiligten sind alle Migrationsrechtler aus Deutschland, mit einem Schwerpunkt in Halle, weil wir hier an der Uni seit 2016 die Forschungsstelle Migrationsrecht haben.
Schon im Titel ist von einer Neuordnung des Aufenthaltsrechts die Rede. Was ist neu an Ihrem Entwurf?
Bisher basiert das Aufenthaltsrecht – also nicht das Asylrecht, sondern das allgemeine Recht für den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland – per se auf einem Verbot, wobei die Einreise ausnahmsweise erlaubt werden kann. Das Aufenthaltsgesetz ist ein unglaublich komplexes Gebilde, das schwer zu handhaben ist und die behördliche Praxis vor große Schwierigkeiten stellt. Unsere Idee war, es andersherum zu denken: Vom Grundsatz her sind die Einreise und der Aufenthalt erlaubt, beides kann aber versagt werden. Bisher geht die Politik meist von Nützlichkeitserwägungen aus. Welche Menschen können wir brauchen? Unser Ansatz ist die Frage, für welche Menschen man sagen kann, dass sie einen Nachteil bringen oder dass ihr Aufenthalt gefährlich ist. Das heißt nicht, dass dies am Ende zu anderen Ergebnissen führen muss. Zwar gehen wir schon mit einer liberalen Perspektive heran. Wir verstehen den Entwurf aber als einen wissenschaftlichen Beitrag zur Diskussion, eine Inspirationsquelle für die Gesetzgebung.
Carsten Hörich war auch Mitglied der Forschungsstelle Migrationsrecht. Welche Rolle hat er bei dem Buchprojekt gespielt?
Er war einer Initiatoren und einer der ganz maßgeblichen Köpfe in der Arbeitsgruppe. Seine Ideen wirken in dem Buch mit – ohne ihn wäre es in dieser Form nie zustande gekommen. Für ihn war das Projekt eine Herzensangelegenheit, wir schuldeten es ihm, das jetzt fertig zu machen. Als nach seinem Tod im Frühjahr 2018 die Idee zu dem jetzigen Symposium entstanden ist, haben wir gesagt: Das ist unser Stichtag.
Was erwartet Besucher des Symposiums noch?
In verschiedenen Vorträgen werden Themen aufgegriffen, an denen Carsten Hörich auch gearbeitet hat. Dabei geht es zum Beispiel um den Zugang zu Informationen und Beratung im Asylverfahren, Fragestellungen im Rückführungsrecht oder auch Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Den Abschluss bildet die Buchvorstellung, bei der wir Autoren kurz die Inhalte des halleschen Entwurfs skizzieren.
Dr. Carsten Hörich ist im Februar 2018 im Alter von 36 Jahren verstorben. Das Symposium zum Gedenken an ihn wird vom Lehrstuhl von Prof. Dr. Winfried Kluth am Juristischen Bereich der MLU und der Forschungsstelle Migrationsrecht veranstaltet und findet am 16.2.2019 ab 10 Uhr im AudiMax statt, die Buchvorstellung ab 16.30 Uhr in der Aula des Löwengebäudes. Beides ist kostenfrei, Anmeldungen werden bis zum 8. Februar per E-Mail erbeten. Kontakt und Programm sind im Veranstaltungskalender zu finden.
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